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Portoerhöhung 2022 – Moderate Preissteigerungen erwartet

Die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 06.10.2021 die geplante Entscheidung zum Spielraum der Preiserhöhung für Briefsendungen der Deutschen Post AG bis 1000g veröffentlicht. Danach ergibt sich ein Preiserhöhungsspielraum von 4,6 Prozent über alle Produkte. Die Entscheidung ist vorläufig.

Die Deutsche Post AG (DPAG) nimmt auch nach über 13 Jahren der Liberalisierung der deutschen Postmärkte mit einem Anteil von ca. 85% aller Briefsendungen eine marktbeherrschende Stellung ein. Dies ist der Grund, warum laut Postgesetz §19 die Preise für lizenzpflichtige Postdienstleistungen bis 1000g von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt werden müssen. Die Preise sind bis Ende 2021 festgelegt. Die Beantragung der Preiserhöhung ist bei der BNetzA schon Mitte des Jahres eingegangen und wurde nach dem sogenannten Maßgrößenverfahren geprüft.

Endgültige Preise und erwartete Preiserhöhungen

Der festgelegte Spielraum für Preiserhöhungen von 4,6 Prozent kann von der Deutschen Post auf die im Price-Cap enthaltenen Produkte verteilt werden. Das neue Preisniveau ergibt sich aus der Differenz der Inflationsrate in Höhe von 3,25 Prozent und der Produktivitätsfortschrittsrate, die auf -1,35 Prozent festgelegt werden soll. Eine Anhörung der Wettbewerber und Verbände ist bis 27.10.2021 möglich. Danach wird der vorläufige Beschluss voraussichtlich im November von der BNetzA verbindlich bekannt gegeben. Die Preise werden für die nächsten 3 Jahre bis 31.12.2024 festgelegt.

Die ermittelte Preisänderungsrate von 4,6 Prozent liegt deutlich unter der vorangegangenen Preisperiode, die noch 8,86 Prozent betrug. Der niedrige Preiserhöhungsspielraum ergibt sich neben der Gewährung einer geringeren Gewinnmarge im Wesentlichen aus dem Rückgang der Lasten, die der Deutschen Post AG für die Erbringung des Universaldienstes und durch die Versorgung ihrer Beamten entstehen. Außerdem wirkt sich die gute wirtschaftliche Entwicklung im Paketbereich im Sinne der Postkunden positiv auf den Spielraum zur Preiserhöhung aus.

Die Deutsche Post AG hat unmittelbar nach Bekanntgabe der BNetzA ihre geplanten Portoerhöhungen für die einzelnen Briefprodukte angekündigt. Nach Planungen der DPAG soll der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief jeweils um 5 Cent und die Postkarte um 10 Cent steigen. Darüber hinaus sind Veränderungen beim Nachsendeservice geplant.

Die Pressemitteilung der DPAG finden Sie hier: https://www.dpdhl.com/de/presse/pressemitteilungen/2021/deutsche-post-plant-anpassung-der-briefpreise-ab-1-januar-2022.html

Die Preisanpassungen müssen letztendlich von der BNetzA im November überprüft und freigegeben werden. Eine endgültige Entscheidung dazu liegt frühestens Ende Dezember vor. Man kann aber davon ausgehen, dass die von der DPAG angekündigten Preise ab 01.01.2022 gelten werden, weil sich aus der Erfahrung nach Bekanntgabe durch die DPAG selten Änderungen ergeben haben.

Die Preiserhöhungen treffen vor allem die privaten Nutzer

Die Preisfestlegungen gelten für die Standardprodukte im Universaldienst, welche der Preisregulierung unterliegen. Für die Unternehmen, die über 85% der Briefe in Deutschland versenden, stellt sich die Situation gänzlich anders dar. Denn die DPAG hat ein weiteres Werkzeug zur Preisgestaltung, die sogenannten Teilleistungsrabatte. Dies sind Preisnachlässe, welche die Unternehmen durch Vorsortierung der Briefe erzielen können. Diese Rabatte machen bis zu 45% des Portos aus. Das besondere dabei ist, dass die DPAG diese Rabatte ohne Freigabe durch die BNetzA festlegen kann. Die geplanten Nachlässe sind noch nicht bekannt. Auch hier zeigt die Erfahrung, dass die DPAG die Preiserhöhung durch Rabattanpassungen wesentlich reduziert, um die Kunden in ihren Reihen zu halten. Diese Reduzierungen wurden in der Vergangenheit aber immer nach einem Zeitraum von einigen Monaten zurückgefahren und die Preiserhöhung im Sinne der DPAG nach oben angepasst.

Einschätzung und Bewertung durch den DVPT

Der DVPT begrüßt die moderate Preiserhöhung der Standardprodukte und kritisiert nach wie vor eine grundsätzliche Schieflage bei der Liberalisierung der Briefmärkte in Deutschland.

Klaus Gettwart, Vorstand DVPT e.V.: „Wir begrüßen die moderate Preiserhöhung, jedoch ist es enttäuschend, dass die geplanten Anpassungen im veralteten Postgesetzt von der letzten Regierung zwar angekündigt, aber nicht umgesetzt wurden. Auch das ist ein bedeutsames Handlungsfeld für die angekündigte Erneuerung unserer Gesellschaft.“

Unsere Forderungen sind:

  1. Es muss ein komplett überarbeitetes Postgesetz auf den Weg gebracht werden, das den ursprünglichen Gedanken fairer Wettbewerbsbedingungen und qualitativ hochwertiger Briefzustellung Rechnung trägt.
  2. Gesetzesregelungen im Briefmarkt und Paketmarkt sind aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit der Wettbewerbssituation voneinander getrennt zu
  3. müssen Qualitätsüberprüfungen der Briefzustellung von unabhängiger Stelle, z.B. durch die BNetzA, erfolgen. Diese müssen regelmäßig sowohl im Privatbriefmarkt als auch im Geschäftsbriefmarkt erfolgen.
  4. Der Universaldienst muss auch von privaten Dienstleistern erbringbar werden.
  5. Die Konsolidierung durch Eigenunternehmen der DPAG für sich selbst ist wettbewerbsschädlich und muss abgestellt werden.
  6. Die BNetzA muss mehr Überprüfungsmöglichkeiten von Rabatten und Preisabsprachen sowie Werbezuschüssen der DPAG haben und dies auf Eigeninitiative hin umsetzen.
  7. Die Konsolidierung von Briefsendungen durch Unternehmen der Deutschen Post AG für die DPAG selbst muss unterbunden werden.
  8. Die Beteiligung des Bundes an der DPAG über die KFW-Bankenkruppe muss aufgegeben werden.
  9. Die BNetzA muss die Möglichkeit erhalten, Großkundenverträge einzusehen.

Gerne steht Ihnen Klaus Gettwart, Vorstand DVPT e.V. für Rückfragen zur Verfügung

Quelle: www.dvpt.de

Pressemitteilung veröffentlicht am 07.10.2021 in News (In- und Ausland), Sonstige Produkte / Services / Dienstleistungen.
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