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Presseförderung soll maximalen Nutzen entfalten

Die Quickmail AG begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, die Presseförderung auszuweiten und macht drei Vorschläge, wie die Presseförderung maximalen Nutzen entfalten kann. Je nach Segment könne die Wirkung dadurch um bis zu 30 % erhöht werden.

„Seitens Quickmail begrüssen wir die Unterstützung der Medien in dieser schwierigen Situation. Die eingesetzten Gebühren- und Steuergelder könnten aber eine noch höhere Wirkung entfalten, wenn dadurch nur die Presse und nicht auch die Schweizerische Post gefördert würde“, erklärt Quickmail-Geschäftsführer Bernard Germanier.
Quickmail macht daher drei Vorschläge:

– Die Zustellermässigung soll auf die Früh- und Sonntagszustellung erweitert werden. Die Förderung eines Titels wäre dann nicht mehr davon abhängig, zu welcher Uhrzeit und an welchem Wochentag er zugestellt wird.

– Die Auszahlung der Ermässigung darf nicht mehr davon abhängen, ob ein Titel über die Schweizerische Post befördert wird. Die indirekte Presseförderung wurde installiert, als es im Briefmarkt noch keine freie Auswahl gab. Seit über 10 Jahren gibt es aber für Briefe über 50 g und für Zeitungen die freie Auswahl – und an die Änderung solcher Realitäten muss sich auch die Gesetzgebung bei einer so umfassenden Reform anpassen, wie sie jetzt vom Bundesrat vorgeschlagen wird.

– Auch für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse sollte die Förderung erhöht werden, damit sie ihre gemeinnützigen Aufgaben besser wahrnehmen können. Sollte das aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, sollte die Mitgliedschaftsund Stiftungspresse zumindest frei wählen können, über welchen Anbieter sie ihre Titel zustellen lässt, um so Einsparungen realisieren zu können.

Anhand der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse illustriert Bernard Germanier, wie sich die Wirkung der Presseförderung um 30 % erhöhen lässt: „Die 119 Millionen Exemplare erhalten heute eine Verbilligung um 18 Rappen. Bei einer Beförderung über Quickmail können die Versender mindestens 5 Rappen einsparen. Dadurch erhöht sich die effektive Entlastung um knapp 30 %. Gesamthaft stünden der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse dann pro Jahr 6 Mio. Franken zusätzlich zur Verfügung – und zwar ohne, dass dies Gebühren- oder Steuerzahler zusätzlich belasten würde.“

Die Umsetzung könne durch einen einfachen Zusatz im Postgesetz erreicht werden: „Die Ermässigung wird unabhängig davon gewährt, ob die Titel ganz oder teilweise über die Post oder über eine andere Anbieterin von Zustelldienstleistungen zugestellt werden.“

Quelle: www.quickmail-ag.ch

 

Pressemitteilung veröffentlicht am 01.05.2020 in Briefdienste, News (In- und Ausland), Paketdienste / Expressdienste.
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