Empfang von Privatpaketen am Arbeitsplatz ist steuerfrei

BDO-Gutachten: pakadoo-Lösung für mehr Arbeitgeberattraktivität

Gute Nachricht für alle Onlineshopper: Arbeitgeber, die es ihren Mitarbeitern ermöglichen, private Sendungen am Arbeitsplatz zu empfangen, müssen hierfür keine zusätzliche Lohnsteuer abziehen. Das ergibt ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO im Auftrag von pakadoo. Begründet wird die Einschätzung der Experten damit, dass die Arbeitgeber den Empfang der Pakete am Arbeitsplatz überwiegend aus Eigeninteresse anbieten, beispielsweise um betriebsinterne Abläufe zu verbessern oder um die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Der Empfang privater Pakete am Arbeitsplatz hat für den leidenschaftlichen Onlineshopper viele Vorteile. Einer der wichtigsten: Er spart sich zusätzliche Wege und Stress durch das Einsammeln der Lieferungen an unterschiedlichen Postfilialen und Paketstationen, wenn beim ersten Zustellversuch niemand zu Hause war. Auch bislang haben viele Unternehmen den privaten Empfang von Paketen geduldet. Oftmals jedoch ohne entsprechenden Rahmen, um Privatsendungen professionell zu verwalten. Mit pakadoo ist genau das möglich. Hierzu nutzt der Arbeitgeber den digitalen Service von pakadoo, sei es an seiner Poststelle oder als Paketschrank an einem zentralen Ort im Unternehmensgebäude. Das Unternehmen bezahlt dabei die Inbetriebnahme und Einweisung, ggf. die Miete für Schränke sowie die monatliche Servicefee für die Nutzung der Software sowie des pakadoo-Supports. Bislang war es allerdings fraglich, ob dieses Angebot der Arbeitgeber als Teil des Arbeitslohns – beispielsweise als geldwerter Vorteil – Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug hat. Jetzt hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einem von pakadoo beauftragten Gutachten begründet, warum genau das nicht der Fall ist, da „die Leistungen ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen“.

Win-win-Situation

Mit der pakadoo-Lösung haben Unternehmen die Möglichkeit, das Aufkommen von privaten Paketen im Unternehmen entsprechend professionell zu steuern, was laut Einschätzung von BDO zu einem „mit deutlich weniger Aufwand verbundenen Empfang“ führt. Auch in puncto Betriebssicherheit kann die pakadoo-Lösung dafür sorgen, dass private Sendungen nur dort empfangen, gelagert und ausgegeben werden, wo sie auch erwünscht sind, und nicht unautorisiert ins Gebäude gelangen. Daneben haben die Experten im Rahmen ihres Gutachtens festgestellt, dass „der Aufwand für den Empfang (…) auf minimale Zeit reduziert“ wird und dass sogar die „Aufwendungen für den Paketservice (…) deutlich unter den betriebsinternen Kosten für ein Unternehmen ohne eine entsprechende Lösung“ liegen. Auch die Außenwirkung eines Unternehmens, dem augenscheinlich das Einsparen von CO2 dank der so gebündelten Zustellung von privaten und geschäftlichen Paketen am Herzen liegt, werde deutlich verbessert. Denn die Öffentlichkeit und potenzielle Mitarbeiter sind zunehmend sensibilisiert, was die Umwelt- und Nachhaltigkeitsbilanz von Unternehmen betrifft. Der Einsatz von pakadoo points oder Paketschränken kann daher „ein Herausstellungsmerkmal für einen als positiv hervortretenden Arbeitgeber (…) sein“.

Für pakadoo-Geschäftsführer Markus Ziegler ist das Gutachten mehr als ein wichtiges Papier: „Wir haben es nun schwarz auf weiß stehen, dass diese Form von Service keine steuerlichen Nachteile für die Empfänger sowie zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen nach sich zieht. Das gibt dem einen oder anderen Arbeitgeber sicher noch den letzten Anstoß, die Vorteile für die Belegschaft und das Unternehmen als Ganzes in Anspruch zu nehmen.“

Quelle: www.pakadoo.de

Foto „head“: pakadoo User mit Paketen am Arbeitsplatz

Pressemitteilung veröffentlicht am 15.01.2020 in News (In- und Ausland), Paketdienste / Expressdienste.
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