OXID eSHOP ist DSGVO-READY

Etwa einen Monat bevor die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 in Kraft treten wird, ist die Shopsoftware OXID eShop in der Standardausführung DSGVO-ready. Für Kunden ist das Update-Paket ab sofort verfügbar.

Die neue DSGVO hat das Ziel, die Datenschutzgesetze europaweit zu vereinheitlichen. Die EU Regulierung (EU) 2016/679 betrifft alle Mitgliedsländer der europäischen Union und gilt für alle dort ansässigen Unternehmen. Somit auch für die Betreiber von Onlineshops.

Die OXID eSales AG, einer der bekanntesten E-Commerce-Lösungsanbieter im deutschsprachigen Raum, hat gemeinsam mit den renommierten und auf IT-Recht spezialisierten Anwälten von Resmedia, eine Lösung für OXID eShop erarbeitet. Diese erleichtert es Shopbetreibern, die neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Mit den in der Standardsoftware eingearbeiteten Updates ist OXID eShop DSGVO-konform. Neue Funktionen und Module unterstützen den Shop-Administrator dabei, entsprechende Einstellungen für die DSGVO schnell und einfach vorzunehmen.

Von der umfangreichen Dokumentationspflicht, dem Anpassen der Auftragsdatenverarbeitungsverträge über Einwilligungsprozesse und Betroffenenrechte bis hin zur Anpassung der Rechtstexte, wird sich für Onlinehändler einiges ändern. Ein trockenes Thema, bei dem oft Kleinigkeiten einen Onlineshop vor Abmahnung schützen. So kann es für die korrekte Umsetzung der DSGVO entscheidend sein, ob ein Benutzer seinen Account selbst löschen darf, oder ob er eine Checkbox für die Speicherung seiner Lieferadresse akzeptieren muss. Bei Verstoß gegen die DSGVO drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des gesamten, weltweit erzielten Jahresumsatzes.

„Mit diesem Update geben wir rein softwaretechnisch alles mit, was nötig ist, um DSGVO-konform zu sein“, sagt Roland Fesenmayr, CEO der OXID eSales AG. „Vier Wochen vor Start der Verordnung dürften sich viele Kunden auf der Zielgeraden zur Umsetzung der DSGVO befinden und bekommen die nötige Unterstützung in unserer Software genau zur rechten Zeit.“ Das bedeutet allerdings nicht, dass sich die Händler zurücklehnen können und von ihrer Sorgfaltspflicht entbunden sind. Dass alles rechtssicher ist, dafür muss der Händler gegebenenfalls mit Hilfe seines Anwaltes selbst sorgen.

Weiterführende Links:

DSGVO Release-Informationen: https://oxidforge.org/de/dsgvo-konform-mit-oxid-eshop-6-0-2.html

Generelle Informationen zum neuen Release: https://oxidforge.org/en/oxid-eshop-version-6-0-2.html

Das müssen Shop-Betreiber jetzt tun: https://blog.oxid-esales.com/2018/01/dsgvo-was-shopbetreiber-tun-muessen/
Quelle: www.oxid-esales.com

Foto “head”: www.pixabay.com / geralt

Pressemitteilung veröffentlicht am 19.04.2018 in E-Commerce, News (In- und Ausland).
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