Weihnachtspost 2016: Weihnachtsbriefe und -pakete rechtzeitig und richtig versenden – Ein Leitfaden des Anwenderverbandes DVPT – Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V.

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Wer zu Weihnachten Weihnachtsgrüße und/oder Geschenke per Brief oder Paket versenden will, die den Empfänger möglichst rechtzeitig zum Fest erreichen sollen, ist gut beraten sich zu vergewissern, wie und mit welchem zeitlichen Vorlauf er die Sendungen versenden. Vor allem gilt es, Warteschlangen am Schalter zu vermeiden. Dazu wollen wir Hinweise geben.

Die nachfolgenden Tipps sind – siehe Überschrift! – ein Leitfaden. Wenn besondere Umstände walten, etwa wenn etwas Außergewöhnliches auf den Weg gebracht werden soll, oder wenn Weihnachtliches an einen außergewöhnlichen Ort geschickt werden soll, ist eine Information bei dem gewünschten Postversandunternehmen unbedingt erforderlich.

Briefe

Briefe brauchen innerhalb Deutschlands 1 bis 2 Tage und sollten also bis spätestens 22. Dezember in den Briefkasten eingeworfen werden. Wenn Briefe früher abgesandt werden, hilft das den Briefdienstunternehmen, die Last der Beförderung insbesondere für die Zusteller besser über die Tage vor Weihnachten zu verteilen.

Bei Briefen in europäische Nachbarländer kann man mit Laufzeiten von ca. 2 bis 6 Tagen (also Stichtag: 18.12.) und bei Briefen in andere Länder der Welt mit Laufzeiten von bis zu 12 Tagen (Stichtag: 12.12.) rechnen.

Briefe mit wertvollem Inhalt können bei der Deutschen Post AG mit dem Service „Wert National“ bis zu einer Haftungssumme von 500 EUR, bei Bargeld bis 100 EUR gegen Verlust oder Beschädigung während des Transports versichert werden. Zum Service „Wert National“ gehören außerdem – wie beim Einschreiben – der Einlieferungsbeleg der Filiale, (optional) die schriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers, die Sendungsverfolgung per Internet und die Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Das alles kostet 4,30 EUR zusätzlich zum Briefporto. Das Produkt „Wert International“ kostet 2,50 EUR Aufpreis zum Briefporto zzgl. 2,00 EUR je 100 EUR Haftung bei der Deutschen Post AG. Dies ist ein Circa-Richtwert für weitere Anbieter.

WICHTIG: Bargeldversand im Standardbrief ist generell nicht erlaubt!

Eine Variante der Briefpost ist der „Hybridbrief“. Über Briefportale verschiedener Briefdienstunternehmen wie z.B. Deutsche Post („E-Postbrief“), BW-Post, Citipost, Francotyp Postalia iab, Binect, PIN Mail, Arriva u.a. können Briefe elektronisch z.B. vom PC oder Mobiltelefon abgesendet werden, die der Dienstleister ausdruckt und versandfertig macht. Die Zustellung erfolgt dann entweder durch die Deutsche Post AG oder alternative Briefzustellunternehmen wie PostCon, PIN Mail, P2 usw. Für die Zustellung gilt das oben Gesagte (Stichtag spätestens 22.12.).

Pakete

Die wichtigsten Anbieter von Paketdienstleistungen sind DHL, DPD, Hermes, GLS, UPS, Fedex und TNT. Sie befördern Pakete nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in Europa und darüber hinaus in alle Länder der Welt. Die Pakete können in den jeweiligen Paketshops aufgeliefert werden. Einige Dienstleister bieten auch einen Abholservice an, der aber meist extra bezahlt werden muss. Alle Anbieter bieten inzwischen die Sendungsverfolgung per Internet an, mit der die Beförderung lückenlos verfolgt werden kann. Bei Paketen in das Ausland sollte unter der Adresse des Absenders – möglichst in der Landessprache oder in Englisch – der Vermerk „Bei Unzustellbarkeit zurück an den Absender“ angebracht wird, weil das Paket nicht automatisch zurückgeschickt wird. Allerdings muss dann zusätzlich den Preis für die Rückbeförderung bezahlt werden.

Für die Standard-Versendung von Weihnachtspaketen geben die Anbieter unterschiedliche Lauffristen an. Pakete für Adressaten in Deutschland sollten etwa 4 Tage (spätester Stichtag für Standardpakete: 22.12. bei Express 23.12.), Pakete für Adressaten innerhalb Europas (EU) ca. 6 Tage (Stichtag:18.12.) und Pakete für Adressaten in andere Länder der Welt ca. 14 bis 20 Tage (Stichtag: 05.12.) vor Heiligabend aufgegeben werden. Das sind „Circa“-Angaben; wenn man diese Fristen einhält, ist man normalerweise auf der sicheren Seite, aber eine Garantie gibt es nicht. Das liegt daran, dass die Paketmengen, die in letzter Zeit wegen des E-Commerce überall sehr deutlich angestiegen sind, zum Jahresende wegen des Weihnachtsverkehrs noch einmal gewaltig ansteigen. DHL spricht von einer Verdreifachung, Hermes von einer Verdoppelung der Mengen. Wenn man ganz sicher gehen will, dass das Paket vor Weihnachten ankommt, sollte man den Versand per „Express“-Sendung wählen (wird u.a. von DHL, UPS und TNT angeboten). Dann erhält man die gewünschte Garantie, und die Frist der Einlieferung verkürzt sich zum Teil ganz beträchtlich, aber entsprechend beträchtlich steigen dann auch die Preise!

Für die Standard-Pakete gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Preise. Sie können jeweils auf deren Internetseite abgefragt werden. Zusätzlich bietet das Vergleichsportal www.posttip.de eine gute Möglichkeit, die Versandpreise der wichtigsten Paketdienstleister sowie den nächstgelegenen Paketshop abzufragen.

Was der Versand eines Paketes kostet, hängt entweder vom Gewicht oder vom Volumen ab. Der Preis für ein 5-Kilo-Paket oder ein S-Paket (bei Hermes und GLS) innerhalb Deutschlands liegt in einem Preiskorridor zwischen ca. 4,00 und 6,00 EUR. Für die Versendung des gleichen Pakets in europäische Nachbarländer (EU- und EFTA-Länder, Schweiz) kann man Preise zwischen 14,00 und 17,00 EUR erwarten. Päckchen bis 2 kg oder XS-Pakete kosten je nach Dienstleister innerhalb Deutschlands um 4,00 EUR, europaweit ca. 8,00 bis 10,00 EUR. Für den weltweiten Paketversand kann man mit dem zwei- bis dreifachen Preis der EU-Pakete oder mehr rechnen.

Je nach Wert der versendeten Geschenke sollte man auf eine ausreichende Versicherung achten. Generell sind Standard-Pakete mit ca. 500 bis 750 EUR versichert. Päckchen sind nicht automatisch versichert und Sie erhalten meist auch keinen Einlieferungsschein; man kann eine Versicherung aber als Extra dazu kaufen. Jedoch sind nicht alle Geschenke bzw. Waren versicherbar: die Paketunternehmen schließen gefährliche und auch besonders wertvolle Gegenstände von der Beförderung aus. Welche dies sind, sollte sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paketunternehmen ergeben. Im Einzelfall ist es jedoch schwierig, die Gefährlichkeit oder übermäßige Werthaltigkeit der Ware einzuschätzen. Dann sollte man sich nicht scheuen, beim Anbieter gezielt nachzufragen. Dies gilt auch für verderblichen Inhalt.

Wenn es auf dem Weg zum Empfänger zu Schäden an dem Paketinhalt kommt oder das Paket entwendet wird oder verloren geht, haftet das Paketunternehmen. Legen Sie auf alle Fälle ein Doppel der Adresse in das Innere eines Paketes. Ein Streitpunkt in solchen Fällen ist häufig, ob der Inhalt ordentlich verpackt war. Also: Fester Karton, viel Füllmaterial, dann gut verkleben. Nur wer die Sendung nachweislich ordnungsgemäß, am besten in genormten Packsets vom Dienstleister, verpackt hat, kann bei Beschädigung des Inhalts den Wert erstattet bekommen. Reklamationen wegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung sollten möglichst bald, am besten innerhalb einer Woche angebracht werden. Dies wird meist der Absender tun, der mit der Paketkarte den Beförderungsauftrag nachweisen kann; dies kann aber auch der Empfänger tun. Wenn sich das Paketunternehmen weigert, für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung des Pakets einzustehen, kann man sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden (Postfach 80 01, 53105 Bonn oder verbraucherservice-post@bundesnetzagentur.de).

Quelle: www.dvpt.de

Foto „head“: www.pixabay.com

Pressemitteilung veröffentlicht am 22.11.2016 in Dies + Das, News (In- und Ausland).
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