AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenwerbung (Banner, Einträge im Branchenverzeichnis, Stellenanzeigen, etc.) auf der Internetseite www.postbranche.de der:

kreidler media
vertreten durch Herrn Matthias Kreidler
Jungchenbüchel 30
52156 Monschau

1.
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in/auf der von kreidler media betriebenen Internetseite www.postbranche.de zum Zwecke der Verbreitung.

2.
Aufträge für Anzeigenwerbung , die erklärtermaßen ausschließlich zu bestimmten Veröffentlichungsterminen veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei kreidler media eingehen, so dass dem Auftraggeber noch vor der Platzierung mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

3.
Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Unterlagen (Bannerdatei, Text, Logodatei, etc.) ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei einem Rücktritt von einem Anzeigenauftrag berechnet kreidler media den vollen Anzeigenpreis als Ausfallgebühr.

4.
kreidler media behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von kreidler media abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, oder deren Veröffentlichung nicht im Sinne von kreidler media bzw. für kreidler media unzumutbar ist. Anzeigenaufträge sind für kreidler media erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Anzeigen, die wiederum Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

5.
kreidler media behält sich das Recht vor, durch den Auftraggeber entdeckte Rechtschreibfehler (z.B. bei Stellenanzeigen, Einträgen im Branchenverzeichnis) im Nachhinein zu korrigieren, ohne dass hierauf Anspruch auf Zahlungsminderung oder Zahlungsersatz entsteht. Lässt kreidler media eine ihm hierfür zustellende angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Wandlung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit einer Leistung und Verzug sind  beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von kreidler media, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von kreidler media für Schaden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen  Geschäftsverkehr haftet kreidler media darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.

6.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart worden ist.

7.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Für jede Mahnung kann kreidler media Euro 5,00 als Aufwandsentschädigung verlangen. kreidler media kann zudem bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist kreidler media berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

8.
Ist der Auftraggeber mit dem Werbungtreibenden oder Inserenten nicht identisch und ist der Auftraggeber mit einer Zahlung trotz zweimaliger Mahnung in Verzug, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die ihm gegenüber dem Werbungtreibenden oder Inserenten zustehende Forderung in Höhe des Anzeigenpreises an kreidler media abzutreten.

9.
Kosten für die Anfertigung vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen.

10.
Zur Veröffentlichung bestimmte Vorlagen werden nicht zurückgesandt.

11.
Eine Mittlervergütung wird nur bei der Vermittlung von Neukunden gewährt und wenn dies mit kreidler media zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe ausdrücklich vereinbart wurde. Als Neukunden gelten Werbekunden, die mit kreidler media noch keinerlei Kontakt hatten. Insbesondere gelten solche Kunden nicht als Neukunden, die von kreidler media bereits Mediadaten oder Ähnliches erhalten haben. Die Obergrenze der Mittlervergütung liegt bei 15 %.

12.
Erfüllungsort ist der Sitz von kreidler media. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand Aachen. Soweit Ansprüche von kreidler media nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Aachen vereinbart. Es findet deutsches Recht Anwendung.

13.
Sollte einer der Paragraphen in diesen AGB ungültig sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Paragraphen nicht berührt. Der ungültige oder ungültig gewordene Paragraph wird durch eine Regelung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

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