Mobilitätspaket I: Fuhrparks holen auf, aber viele hinken hinterherNur rund die Hälfte aller betroffenen Betriebe in Deutschland hat die Nachrüstung von Fahrzeugen über 2,5 Tonnen auf den intelligenten Tachographen trotz abgelaufener Frist zum 1. Juli tatsächlich abgeschlossen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von Kienzle Automotive. Der Vorbereitungsstand auf das EU-Mobilitätspaket I hat sich damit zwar seit März verbessert, doch bei einem Teil der Fuhrparks klafft weiterhin eine gefährliche Lücke zwischen Planung und Umsetzung

Spätestens zum 1. Juli mussten Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr im Rahmen des EU-Mobilitätspakets I mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet werden. Im März hatte eine Umfrage von Kienzle Automotive unter 116 Kundinnen und Kunden diesbezüglich noch ein durchwachsenes Bild gezeichnet: Nur rund 31 Prozent der Befragten fühlten sich umfassend informiert, knapp 39 Prozent bewerteten ihren Vorbereitungsstand als gut oder sehr gut, mehr als 35 Prozent hingegen als mangelhaft oder gar nicht vorhanden.
Eine kürzlich zum Fristablauf durchgeführte Folgebefragung zeigt eine spürbare Verbesserung, aber auch, dass die Umsetzung in vielen Unternehmen noch immer nicht abgeschlossen ist. Zwar geben 78 Prozent an, sich gut oder sehr gut vorbereitet zu fühlen, doch nur 12,5 Prozent wählten die Kategorie „sehr gut vorbereitet“. Bei der eigentlichen Nachrüstung mit dem DTCO 4.1 zeigt sich die Lücke zwischen Gefühl und Umsetzung besonders deutlich: Von den Betrieben, deren Fahrzeuge überhaupt betroffen sind, hat trotz abgelaufener Frist gut ein Drittel die Nachrüstung noch nicht abgeschlossen, befindet sich aktuell in Umsetzung, haben einen Termin vereinbart oder noch gar nicht begonnen.
„Ein Vorbereitungsgefühl ersetzt keine abgeschlossene Nachrüstung“, betont Jan Kaumanns, CEO und Gesellschafter bei Kienzle. „Wer zum Stichtag noch mitten in der Umsetzung steckt, fährt mit einem massiven rechtlichen Risiko.“
Schulungen: Nur leichte Verbesserungen
Auch bei den Schulungen ist die Entwicklung nur bedingt beruhigend. Zwar ist der Anteil der Betriebe ohne Schulungsplanung von 33,6 Prozent im März auf 18,8 Prozent im Juni gesunken, als „sehr gut geschult“ stufen sich aber weiterhin nur 9,4 Prozent der Betriebe ein. Die deutliche Mehrheit bewegt sich lediglich im Bereich „teilweise geschult“ (59,4 Prozent) und fast jeder fünfte Betrieb plant nach wie vor keine Schulung.
Ein harter Kern von Nachzüglern bleibt zudem bestehen: 15,6 Prozent der Befragten sind eigenen Angaben zufolge hinsichtlich einer Umrüstung bislang überhaupt noch nicht aktiv geworden, 9,4 Prozent fühlen sich weiterhin kaum oder gar nicht vorbereitet – und das, obwohl die Frist bereits verstrichen ist.
Bußgelder drohen ab sofort
Für die Betriebe, die den Umstieg noch nicht vollzogen haben, ist die Lage seit dem 1. Juli akut: Verstöße werden je nach EU-Mitgliedstaat mit Bußgeldern zwischen 1.500 und 4.500 Euro geahndet, in einzelnen Ländern drohen zusätzlich Fahrzeugstilllegungen. Fahrzeuge mit ausländischem Betriebssitz, die nicht mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgestattet sind, müssen bei Kontrollen durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bei vorsätzlichen Verstößen mit einem Bußgeld von 1.500 Euro rechnen – ohne Ausnahme. Eine Übergangsfrist nach dem 1. Juli ist nach Angaben der Behörde nicht vorgesehen.
Kostendruck so hoch wie nie
Bei der Frage nach den Herausforderungen, die das Mobilitätspaket I mit sich bringt, zeigt sich sogar eine Verschärfung: Mit 62,5 Prozent nennen die Befragten die Umrüstungskosten noch häufiger als größte Hürde als im März (57,8 Prozent). Unklare oder sich ändernde Vorschriften (40,6 Prozent) und die technische Nachrüstung der Flotte (40,6 Prozent) folgen dahinter – nahezu unverändert gegenüber der ersten Befragung. „Der gestiegene Kostendruck zeigt, dass die Umsetzung für viele kleine und mittlere Betriebe eine echte wirtschaftliche Belastung bleibt – nicht nur eine organisatorische Aufgabe“, führt Kaumanns an. „Wer jetzt noch nicht aktiv geworden ist, sollte keine Zeit mehr verlieren, denn Verstöße werden ab sofort sanktioniert.“
Bei der Informationsbeschaffung zeigen sich ähnliche Muster wie im Frühjahr: Fachzeitschriften (53,1 Prozent), der Austausch mit Kollegen (46,9 Prozent) und Verbände (40,6 Prozent) bleiben die wichtigsten Quellen. Strukturierte Formate wie Webinare oder Schulungen nutzt weiterhin nur gut ein Drittel der Betriebe.
Zur Methodik: Die erste Umfrage wurde im Februar/März 2026 schriftlich unter Kundinnen und Kunden der Kienzle Automotive GmbH mit 116 Teilnehmenden durchgeführt, zur Folgeerhebung wurden die Teilnehmenden im Juni erneut eingeladen. Beide Umfragen spiegeln ein aktuelles Stimmungsbild der Branche wider und erheben keinen Anspruch auf Repräsentativität.
Kompakt zusammengefasst: Das EU-Mobilitätspaket I
Das Mobilitätspaket I ist ein EU-Regelwerk für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr und betrifft Transportunternehmen sowie Fahrer im internationalen Einsatz. Es regelt insbesondere Lenk- und Ruhezeiten, den Einsatz intelligenter Fahrtenschreiber (Smart Tachograph), Entsendemeldungen von Fahrern sowie Dokumentationspflichten. Bereits 2025 galten Umrüstfristen für Smart-Tachograph-Gen2-Geräte im internationalen Verkehr über 3,5 t; ab Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge zwischen 2,5 t und 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr.
Verstöße werden national sanktioniert und können zu hohen Bußgeldern (häufig mehrere hundert bis mehrere tausend Euro je Verstoß), Problemen bei Kontrollen oder im Wiederholungsfall zu gewerberechtlichen Konsequenzen führen. Besonders relevant sind fehlende oder fehlerhafte Entsendemeldungen, unvollständige Nachweise zu Lenk- und Ruhezeiten sowie nicht fristgerecht umgerüstete Fahrtenschreiber. Unternehmen sollten daher insbesondere die Tachographen-Fristen, Mitführungspflichten und Entsendemeldungen im grenzüberschreitenden Verkehr konsequent überwachen.
Quelle: www.kienzle.de


