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Interview

Beliebte Geschenke zum Muttertag: Diese Rechte gelten beim Kauf von Blumen und Co. im Online-Shop

Egal ob Blumen, Schmuck oder Schokolade, für viele Deutsche gehören Geschenke zum Muttertag dazu. Laut einer YouGov-Umfrage planten vergangenes Jahr etwa 30 Prozent der Deutschen ihrer Mutter ein Geschenk zum Muttertag zu machen.1 Worauf Internet-Käufer achten sollten, damit die Dankesbotschaft nicht zur Enttäuschung wird, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Verbraucherrechtsexperte bei Trusted Shops.

1) Ich habe zum Muttertag Rosen bestellt, aber Lilien geliefert bekommen? Muss ich diese annehmen?

Dr. Carsten Föhlisch: Nein, denn in diesem Fall greift das normale Gewährleistungsrecht. Der Händler muss die Rosen noch liefern. Liefert er morgens am Muttertag die falschen Blumen, so hat er noch genügend Zeit, die bestellten Rosen nachzuliefern. Unter Umständen kann der Kunde aber auch in diesem Fall sofort vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. Dies dürfte z. B. dann gelten, wenn der Blumenhändler es am Muttertag nicht mehr schaffen würde, die richtigen Blumen nachzuliefern.

2) Welche Rechte habe ich, wenn die Blumen zu spät geliefert werden?

Dr. Carsten Föhlisch: Ist die Lieferung für den Muttertag explizit vereinbart, liegt ein sogenanntes Fixgeschäft vor. Erfolgt die Lieferung nicht an diesem Tag, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Er muss die Blumen weder annehmen noch bezahlen. Dabei ist es irrelevant, ob für die Bestellung ein Widerrufsrecht besteht oder nicht.

3) Ich habe online für meine Mutter goldene Ohrringe bestellt, leider reagiert sie darauf allergisch. Was kann ich machen?

Dr. Carsten Föhlisch: Grundsätzlich besteht bei Waren, die online gekauft wurden, das 14-tägige Widerrufsrecht. Allerdings gibt es von dieser Regel auch Ausnahmen, z. B. die Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen der Hygiene oder aus Gesundheitsgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung entfernt wurde. Ob allerdings Ohrringe unter diese Ausnahme fallen, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Allerdings sollte man in einem solchen Fall prüfen, ob es sich hier wirklich um eine sehr seltene allergische Reaktion auf das Gold handelt oder ob evtl. minderwertige Ohrringe geliefert wurden, die Nickel enthalten und worauf nicht hingewiesen wurde. In diesem Fall können Gewährleistungsrechte bestehen und der Händler sich unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig machen.

4) Ich habe bei einem Online-Reiseveranstalter einen Kurzurlaub für meine Mutter gebucht. Die Reise muss aufgrund von Krankheit kurzfristig storniert werden. Kann ich mein Geld zurückverlangen?

Dr. Carsten Föhlisch: In diesem Fall kann ich vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Reisevertrag ist dies vor Reisebeginn jederzeit und ohne Begründung möglich. Dadurch verliert der Reiseveranstalter seinen ursprünglichen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Allerdings kann er stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, wobei er sich ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwertung des frei gewordenen Platzes anrechnen lassen muss. Dies geschieht meist in Form einer pauschalierten Stornogebühr, die in den AGB festgehalten wird. Diese wird höher ausfallen, je näher der Reiseantritt rückt. Dem Reiseveranstalter sollte daher der Rücktritt möglichst frühzeitig angezeigt werden. Empfehlenswert ist weiterhin der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5) Ich habe zum Muttertag einen Gutschein für einen Online-Shop gekauft, aber meine Mutter kauft nicht gerne online. Ist es möglich, ihn gegen die Erstattung des Geldes wieder zurückzugeben?

Dr. Carsten Föhlisch: Online gekaufte Gutscheine können im Rahmen des 14-tägigen Widerrufsrechtes zurückgegeben werden und der Händler muss hierfür den bezahlten Betrag erstatten. Der Händler ist dann verpflichtet, den Betrag auch auszuzahlen. Nicht ausreichend wäre eine Gutschrift auf das Kundenkonto.

Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht beim Online-Shopping, beantwortet gerne Ihre Fragen und steht Ihnen für ein Interview zur Verfügung.

Quelle: www.trustedshops.de

[1] YouGov (2023) Werden Sie in diesem Jahr Ihrer Mutter ein Geschenk zum Muttertag machen?

 

Interview veröffentlicht am 08.05.2024 in E-Commerce, News (In- und Ausland).
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