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Dokobit expandiert nach Deutschland

Einfaches, sicheres und rechtsverbindliches elektronisches Unterschreiben von Dokumenten in der Europäischen Union

Dokobit by Signicat, das Portal für elektronisches Signieren und Signaturvalidierung, expandiert weiter und ist nun auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar. Dokobit erfüllt die strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung. Die mit Dokobit erstellten elektronischen Signaturen werden in der gesamten EU akzeptiert.

Dokobit arbeitet mit qualifizierten elektronischen Signaturen und fortgeschrittenen elektronischen Signaturen, die alle in der eIDAS-Verordnung definierten Anforderungen erfüllen. Qualifizierte elektronische Signaturen haben die gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften und sind vor Gericht beweissicher. Mittlerweile gelten fortgeschrittene elektronische Signaturen vor Gericht als starkes Beweismittel. Diese Unterschriften sind in der gesamten EU rechtsverbindlich.

„Signaturen sind ein zentraler Baustein für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und damit für mehr Agilität und Effizienz. Verteilte Teams, globale Standorte, heterogene Partnernetzwerke – solche Strukturen stellen besondere Herausforderungen in der Zusammenarbeit dar. Kunden setzen daher auf die Dokobit Lösungen, um die Prozesse des Signierens und der Unterschriftensammlung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wir bieten effiziente Arbeitsabläufe: Unsere Kunden können ihren Dokobit Account nutzen, um Dokumente mit Partnern, Mitarbeitern oder anderen Stakeholdern zu teilen, anzusehen und zu unterschreiben, ohne dass diese einen eigenen Dokobit Account benötigen oder sich registrieren müssen“, sagt Kristina Gabrilaviciute, Head of Growth Baltics & Continental Europe SMBs at Signicat. „Bei der Wahl der richtigen elektronischen Signaturlösung spielen nicht nur die reinen Funktionen eine wichtige Rolle. Es gilt zu beachten, dass es Anbieter gibt, deren rechtliche Basis eine sogenannte „einfache“ elektronische Unterschrift ermöglicht. Diese wird häufig einfach mit dem Finger oder einem elektronischen Stift auf einem entsprechenden Gerät durchgeführt. Diese besitzen aber nicht die rechtliche Verbindlichkeit, wie die qualifizierte und fortgeschrittene elektronische Signatur, da keine eindeutige Identifikation und Authentifizierung gewährleistet werden kann.“

Dokobit wurde von Grund auf gemäß allen technischen Anforderungen der Verordnung (EU) №910/2014 (eIDAS) entwickelt. Mit den von Dokobit unterstützten eIDs können entweder qualifizierte elektronische Signaturen oder fortgeschrittene elektronische Signaturen erstellt werden, was bedeutet, dass jede Signatur eindeutig mit dem Unterzeichner und den signierten Daten verknüpft ist. Es ist praktisch unmöglich, eine solche Signatur zu fälschen oder sie mit einem anderen oder modifizierten Dokument wiederzuverwenden. Darüber hinaus verwendet Dokobit bei allen Signaturen qualifizierte Zeitstempel, um Fälschungs- und Rückdatierungssicherheit zu gewährleisten. Dokobit stellt außerdem sicher, dass die Signaturen aller im Dokobit-Portal signierten Dokumente für eine langfristige Archivierung vorbereitet sind.

Quelle: www.signicat.com

Pressemitteilung veröffentlicht am 20.06.2023 in DMS / ECM, News (In- und Ausland).
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