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Deutsche Post vereinfacht Zollanmeldung für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland

– Neuer Service „Wertermittlung“ löst die „Nachträgliche Postverzollung“ ab

– Empfängerkunden profitieren durch vereinfachte Prozesse und einen günstigeren Preis

– Einführung erfolgt sukzessive ab 1. November 2022

Kunden, die häufiger Waren außerhalb der Europäischen Union bestellen, kennen das Thema: Alle Brief- und Paketsendungen aus dem Nicht-EU-Ausland, die Waren enthalten, müssen beim deutschen Zoll angemeldet werden. Dies übernimmt in der Regel die Deutsche Post stellvertretend für sie. Dabei kommt es jedoch immer wieder zu dem Problem, dass erforderliche Angaben zur enthaltenen Ware fehlen, insbesondere zum Warenwert. Die Deutsche Post kann dann die fraglichen Sendungen nicht dem Zoll anmelden, sondern muss sie ans jeweils zuständige Binnenzollamt schicken. Dort müssen die Kunden sie dann entweder selbst abholen oder konnten bisher den kostenpflichtigen Service „Nachträgliche Postverzollung“ nutzen. Um die Zollanmeldung solcher Waren künftig zu erleichtern, führt die Deutsche Post zum 1. November den neuen Service „Wertermittlung“ ein.

Diesen Service bietet das Unternehmen den Empfänger:innen durch ein Anschreiben in solchen Fällen an, in denen aufgrund fehlender Wertangaben eine Zollanmeldung nicht möglich ist. Kunden können dann der Deutschen Post die nötigen Nachweise zum Warenwert vor dem Weitertransport der Sendung übermitteln. Dies sorgt für eine schnellere Bearbeitung und Auslieferung der Sendung ohne den Umweg über eines der Binnenzollämter.

Postverzollung bisher

Gemäß ihres Auftrags als nationaler Postdienstleister mit den Rechten und Pflichten aus dem Weltpostvertrag nimmt die Deutsche Post bei aus dem Nicht-EU-Ausland eingehenden Postsendungen mit Wareninhalt (Briefe oder Pakete) die Anmeldung beim deutschen Zoll vor. Dafür müssen alle erforderlichen Informationen, insbesondere der Wert der Ware, vorhanden sein. Sonst kann die Zollanmeldung nicht erfolgen.

Bislang wurden Sendungen, deren Anmeldung aufgrund fehlender Wertangaben nicht möglich war, in der Regel an das für die zur Empfangsadresse zuständige Binnenzollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post hat dann die betroffenen Empfänger:innen nach erfolgter Weiterleitung über die Hinterlegung der Sendung im Zollamt informiert. Zusätzlich wurde den betroffenen Empfänger:innen für den Fall, dass sie die Sendung nicht selbst im Zollamt abholen wollten, der Service „Nachträgliche Postverzollung“ angeboten. Dieser kostete 28,50 Euro.

Neuer Service „Wertermittlung“

Für den Service „Wertermittlung“ hat die Deutsche Post diesen Prozess nun optimiert. Die Empfängerin bzw. der Empfänger einer betroffenen Postsendung wird mit einem Anschreiben benachrichtigt und kann daraufhin den Service bereits im Vorfeld des Weitertransports der Sendung beauftragen. Damit wird auch verhindert, dass solche Sendungen aufwändig zwischen der Deutschen Post und Binnenzollämtern hin- und hergeschickt werden müssen.

Nach erfolgreich durchgeführter Zollanmeldung stellt die Deutsche Post die Sendung zu, wobei eventuell fällige Einfuhrabgaben auch in diesem Fall durch die Post verauslagt und zusammen mit der Auslagepauschale bei der Zustellung bzw. der Übergabe in einer Filiale eingezogen werden. Über den Service „Wertermittlung“ wird eine separate Rechnung erstellt.

Der Preis für diesen neuen Service, der nach Abschluss einer kostenlosen Testphase ab dem 14. November 2022 zur Verfügung stehen wird, beläuft sich auf 14,50 Euro je Sendung. Der Service „Nachträgliche Postverzollung“ wird bereits zum 1. November sukzessive auslaufen.

Quelle: www.dpdhl.com

 

Pressemitteilung veröffentlicht am 27.10.2022 in Briefdienste, News (In- und Ausland), Paketdienste / Expressdienste.
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