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Stellungnahme des DVPT zum aktuellen Postmarkt und Porto

Mit Beginn des Jahres sind die neuen Portopreise der Deutschen Post AG wirksam geworden. Der Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT e.V.) geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass diese für 2022 endgültig sind.

Als unabhängiger und neutraler Anwenderfachverband für Unternehmen, die ein hohes Briefvolumen haben und die ca. 20% aller Geschäftsbriefe in Deutschland versenden, sind neben den gestiegenen Portopreisen des Universaldienstes weitere Themen wie Teilleistungsrabatte und Vorsortierungsrabatte maßgeblich interessant. Diese Rabatte wurden von der Deutschen Post AG ebenfalls angepass.

Der DVPT e.V. als Interessenvertretung gibt daher folgende Forderungen bekannt:

  1. Es muss ein komplett überarbeitetes Postgesetz auf den Weg gebracht werden, das den ursprünglichen Gedanken fairer Wettbewerbsbedingungen und qualitativ hochwertiger Briefzustellung Rechnung trägt.
  2. Gesetzesregelungen im Briefmarkt und Paketmarkt sind aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit der Wettbewerbssituation voneinander getrennt zu betrachten.
  3. Es müssen Qualitätsüberprüfungen der Briefzustellung von unabhängiger Stelle, z.B. durch die BNetzA oder durch den DVPT e.V., erfolgen. Diese müssen regelmäßig sowohl im Privatbriefmarkt als auch im Geschäftsbriefmarkt erfolgen.
  4. Die Einlieferzeiten in den Briefzentren sind den einliefernden Dienstleistern in Übergabeprotokollen verbindlich mitzuteilen.
  5. Die Einlieferslots in den Briefzentren sind unter den Gesichtspunkten von fairem Wettbewerb durch die BNetzA zu überprüfen.
  6. Der Universaldienst und Teile des Universaldienst müssen auch von privaten Dienstleistern erbringbar werden.
  7. Die Konsolidierung durch Eigenunternehmen der Deutschen Post AG für sich selbst ist wettbewerbsschädlich und muss abgestellt werden.
  8. Die BNetzA muss mehr Überprüfungsmöglichkeiten von Rabatten und Preisabsprachen sowie Werbezuschüssen der Deutschen Post AG haben und dies auf Eigeninitiative durchführen.
  9. Die Beteiligung des Bundes an der Deutschen Post AG über die KFW-Bankenkruppe muss aufgegeben werden.
  10. Die BNetzA muss die Möglichkeit erhalten, Großkundenverträge der Deutschen Post AG einzusehen.

Quelle: www.dvpt.de / Pressebox

Pressemitteilung veröffentlicht am 14.01.2022 in News (In- und Ausland), Sonstige Produkte / Services / Dienstleistungen.
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