Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel vom Tisch, aber Diskriminierung deutscher Versandapotheken weiter im Raum

Bundesgesundheitsminister Spahn hat gestern in Berlin den Plänen für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Absage erteilt. Zugleich machte Spahn aber deutlich, dass es Versandapotheken mit Sitz in Deutschland weiterhin verwehrt bleiben soll, den Versand dieser sogenannten Rx-Arznei mit einem Bonus zu verknüpfen.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) begrüßt, dass Bundesgesundheitsminister Spahn der Debatte um das Rx-Versandverbot ein Ende setzt. Mit seiner Ankündigung, die Pläne für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht weiterverfolgen zu wollen, zieht Bundesgesundheitsminister Spahn einen längst überfälligen Schlussstrich. Das noch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte Verbot ist damit hoffentlich endgültig vom Tisch. „Zum Glück hat sich im Bundesgesundheitsministerium die Einsicht durchgesetzt, dass die eigenen Pläne zur überfälligen Digitalisierung im Gesundheitswesen mit einer Forderung nach Abschaffung des etablierten digitalen Arzneimittelhandels schlichtweg unvereinbar sind“, stellt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, fest und ergänzt: „In einem ernst gemeinten Digitalisierungskonzept war das Rx-Versandverbot stets ein zudem europarechtswidriger Fremdkörper.“

Aber auch die zeitgleiche Ankündigung Spahns, deutschen Versandapotheken weiterhin die Gewähr von Boni im Zusammenhang mit dem Versand verschreibungspflichtiger Medikamente verbieten zu wollen, widerspricht europäischem Recht und darf in dem nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren nicht weiterverfolgt werden. „Solche Scheinlösungen abseits einer unbeschränkten Freigabe des Rx-Versandhandels gefährden Versorgungssicherheit, verlagern Arbeitsplätze ins Ausland und dienen einzig dem Zweck, eine veränderungsunwillige Apothekerlobby ruhig zu stellen“, kritisiert Wenk-Fischer.

Quelle: www.bevh.org

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Pressemitteilung veröffentlicht am 12.12.2018 in E-Commerce, News (In- und Ausland).
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