Inxmail erfüllt Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

E-Mail-Marketinganbieter erweitert Portfolio um neue Features und Services

Zum Stichtag 25. Mai 2018 findet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) heute offiziell und verbindlich Anwendung. Bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie hat Inxmail seine E-Mail-Marketinglösungen für hochpersonalisierte Newsletter und automatisierte One-to-One-Mails um neue Features erweitert, damit sie zukünftig allen Anforderungen entsprechen. Mit individuellen Beratungspaketen unterstützt Inxmail seine Kunden ergänzend, ihr E-Mail-Marketing rechtssicher aufzustellen und die Privatsphäre der EU-Bürger zu schützen.

Die DSGVO nimmt Unternehmen verstärkt in die Pflicht, Prozesse rund um die Datenverarbeitung angemessen zu dokumentieren und so auszugestalten, dass die Einhaltung des Datenschutzrechts sichergestellt ist. Im E-Mail-Marketing hat die neue Richtlinie insbesondere Auswirkungen auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Da Analysen personenbezogener Empfängerreaktionen grundlegend sind, um hochpersonalisierte Inhalte in Newslettern und Mailings bereitzustellen, hat Inxmail seine Lösungen mit neuen Funktionen ausgestattet: „Wir stellen unseren Kunden eine rechtskonforme E-Mail-Marketing-Software zur Verfügung“, sagt Inxmail CEO Peter Ziras. „Dafür haben wir sowohl neue Features implementiert als auch eine Reihe Anpassungen bestehender Funktionen vorgenommen, um personenbezogene Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO zu verarbeiten.“

Neue Features für Versand und Controlling

Das Öffnungs- und Klickverhalten in Newslettern und Mailings lässt sich in den E-Mail-Marketinglösungen von Inxmail personenbezogen oder pseudonymisiert auswerten. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Einwilligung zur personenbezogenen Auswertung („Tracking Permission“) an unterschiedlichen Stellen einzuholen und zu verwalten: Inxmail stellt dafür passende Elemente für Anmeldeformulare auf Webseiten zur Verfügung, ebenso wie neue Linktypen, die dem Empfänger direkt im Mailing ermöglichen, seine Einwilligung zu erteilen oder zu widerrufen. Liegt die Information über die Einwilligung in einem Drittsystem vor, gewährleisten die E-Mail-Marketinglösungen von Inxmail die Berücksichtigung der Merkmale durch den Import aus einer externen Datenquelle. Umgekehrt lassen sich die Informationen bei Bedarf wieder exportieren.

Qualitätstest und individuelle Beratung

Auch die Qualitätsprüfung beim E-Mail-Versand wurde um einen neuen Test erweitert, um den Anforderungen der DSGVO zu entsprechen: Der „Tracking-Permission-Widerrufs-Test“ untersucht, ob Empfänger mit Tracking Permission über einen Link im Mailing die Möglichkeit haben, die Einwilligung zur personenbezogenen Verarbeitung ihrer Daten zu widerrufen.

„Wir haben unser Portfolio außerdem um eine Reihe neuer Beratungsservices für die unterschiedlichsten Anforderungen ergänzt, um unsere Kunden tatkräftig bei der Umstellung ihrer Prozesse zu begleiten“, sagt Ziras. „In diesem Rahmen unterstützen erfahrene Consultants dabei, Schritte für eine DSGVO-konforme Umstellung zu analysieren, Maßnahmen zu definieren und umzusetzen.“ Die Angebotsformate reichen von einem Quick-Check-up der Anmeldeprozesse bis hin zur intensiven Beratung inklusive konzeptioneller Ansätze sowie Optimierungs- und Umsetzungsmöglichkeiten für das E-Mail-Marketing.

Erlaubnisbasiertes E-Mail-Marketing im Fokus

Vielfältige Maßnahmen wie die Beteiligung am Whitelisting-Projekt der Certified Senders Alliance (CSA) und eine Mitgliedschaft beim Deutschen Dialogmarketingverband (DDV) ergänzen das langjährige Engagement von Inxmail für faires und erlaubnisbasiertes E-Mail-Marketing. Als Träger des Gütesiegels „Software Hosted in Germany“ verpflichtet sich Inxmail darüber hinaus, dass personenbezogene Daten, die in den E-Mail-Marketinglösungen gespeichert sind, Deutschland nicht verlassen. Mit jedem Kunden und Dienstleister schließt Inxmail eine DSGVO-konforme Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ab, um sicherzustellen, dass die überlassenen Daten nur zum Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der DSGVO-Seite.

Quelle: www.inxmail.de

Foto “head”: www.pixabay.com / geralt

Pressemitteilung veröffentlicht am 25.05.2018 in E-Mail, News (In- und Ausland).
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