Bundesnetzagentur verschafft sich tieferen Einblick in den Postmarkt

– Präsident Homann: „Gute Regulierung erfordert frühzeitige Erkennung von Trends“

Die Bundesnetzagentur startet heute eine intensivierte Postmarktabfrage bei rund 17.000 Kurier-, Express- und Paketdienstleistern.

„Die neue Marktabfrage ermöglicht der Bundesnetzagentur einen tieferen Einblick in den Postmarkt. Gerade der weiter fortschreitende Onlinehandel erfordert neue Daten und Informationen. Hierdurch erkennen wir neue Trends und Entwicklungen frühzeitig um diese bei der Regulierung zu berücksichtigen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zunehmende Bedeutung des Online-Handels

Die zunehmende Bedeutung des Online-Handels und des E-Commerce zieht einen strukturellen Wandel nach sich. Insbesondere die Wünsche der Postdienstleister-Kunden prägen die Veränderungen. Onlinebestellungen sind inzwischen oftmals verbunden mit dem Wunsch nach flexiblen Zustellorten und -zeiten. Auch die Werbebranche, Industrie, Medien und andere Dienstleistungsunternehmen profitieren von neuen Geschäftsmodellen mit individuellen Liefer- und Zustelloptionen.

Zu diesen Veränderungen tragen die rund 17.000 Kurier-, Express- und Paketdienstleister mit ihren Dienstleistungen bei.

Die Bundesnetzagentur strebt eine stärkere Vernetzung mit diesen im Markt tätigen Unternehmen an, um frühzeitige Veränderungen erkennen und darauf reagieren zu können. Durch neue Erkenntnisse kann die Marktuntersuchung für die kommenden Jahre an die dynamischen Veränderungen im Postmarkt angepasst und gezielt weitere Untersuchungen darauf aufgebaut werden.

Anforderungen aus EU-Paketverordnung

Gleichzeitig erfüllt die Bundesnetzagentur mit ihrer neuen Abfrage die Anforderungen der neuen europäischen Paketverordnung. Diese sieht vor, dass Daten zu grenzüberschreitenden Sendungen direkt von den Regulierungsbehörden in den Mitgliedsstaaten erhoben werden. Einbezogen sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten im Bereich der Kurier-, Express-, und Paketdienstleistungen oder wenn sie in mehr als einem Mitgliedsstaat tätig sind. Die Verordnung soll Verbrauchern und kleineren Unternehmen den Zugang zu grenzüberschreitenden Paketdienstleistungen erleichtern.

Weitere Informationen zur neuen Marktabfrage sind zu finden unter www.bundesnetzagentur.de/KEP-Marktuntersuchung.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de

Foto „head“: www.pixabay.com / coyot

Pressemitteilung veröffentlicht am 11.05.2018 in Dies + Das, News (In- und Ausland).
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