Bundesnetzagentur untersagt „Impulspost“ und erklärt Entgelte für unwirksam: Franke: „Das kostenunterdeckende Produkt behindert alternative Postdienstleister“

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post AG heute untersagt, das Produkt „Impulspost“ weiterhin zu unzulässigen Bedingungen anzubieten und hat die Entgelte für dieses Produkt für unwirksam erklärt.

„Die Post ist unserer Aufforderung nicht nachgekommen, die Impulspost so anzupassen, dass die Wettbewerbschancen anderer Anbieter nicht beeinträchtigt werden. Daher müssen wir das Produkt nun untersagen“, erläutert Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hatte am 28. Juni 2016 festgestellt, dass die Post das Werbeprodukt „Impulspost“ kostenunterdeckend und diskriminierend anbietet und hat sie aufgefordert, die Leistung nach dem 30. Juni 2016 nur noch postgesetzkonform anzubieten. Eine Entgeltanpassung hat das Unternehmen bis heute nicht vorgenommen.

Das Produkt „Impulspost“ ist ein adressierter Werbebrief, mit dem die Deutsche Post AG Werbetreibenden die Möglichkeit geben wollte, Neukunden zu erheblich niedrigeren Preisen anzuschreiben als Bestandskunden. Mit 14 Cent bzw. 24 Cent sollten die Entgelte für Neukundenwerbung zum Teil mehr als die Hälfte unter den Preisen für vergleichbare Werbebriefe liegen.

Ein Verstoß gegen die heutige Untersagung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Impulspost wurde bislang nur mit einem ausgewählten Kundenkreis getestet. Um die Untersagung überwachen zu können, hat die Bundesnetzagentur die Deutsche Post AG aufgefordert, ihr die Kunden und den Umfang weiterer geplanter Aussendungen mitzuteilen. Für den Fall, dass das Unternehmen hierüber nicht bis zum 2. August 2016 Auskunft erteilt, droht die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro an.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de

Foto „head“: www.pixabay.com

 

Pressemitteilung veröffentlicht am 26.07.2016 in Dies + Das, News (In- und Ausland).