Minister Olaf Lies leitet Beirat bei der Bundesnetzagentur

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat in seiner heutigen Sitzung den niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Joachim Pfeiffer wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates gewählt.

Der 48jährige Olaf Lies ist Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen. Minister Lies wurde im Juni 2013 von der Bundesregierung zum Mitglied des Beirates bei der Bundesnetzagentur berufen. Seit dem 31.03.2014 war Minister Lies stellvertretender Vorsitzender des Beirates.

Der Beiratsvorsitzende wird üblicherweise für zwei Jahre gewählt. Turnusmäßig wird der Vorsitz im Wechsel von einem Mitglied des Deutschen Bundestages bzw. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundesrates besetzt. Lies war bislang stellvertretender Vorsitzender des Beirates und folgt dem bisherigen Vorsitzenden Klaus Barthel MdB nach.

Der neue Beiratsvorsitzende Olaf Lies sagte nach seiner Wahl: „Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen. Die Felder Breitband, Energienetze, Überarbeitung des Telekommunikationsrechts und Funkfrequenzen sind in den nächsten Jahren von großer Bedeutung. Mit den Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden wesentliche Weichenstellungen für die Standortbedingungen von morgen getroffen.“

Übereinstimmend erklärten Lies und sein Stellvertreter Pfeiffer, dass der Beirat seine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Präsidium der Bundesnetzagentur fortsetzen wolle.

Der Beirat ist ein politisches Beratungsgremium und besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie aus je einem Regierungsmitglied der 16 Bundesländer. Die Beiratsmitglieder und ihre namentlichen Stellvertreter werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates berufen. Der Beirat ist berechtigt, Maßnahmen zu beantragen, die der Umsetzung der Regulierungsziele und der Sicherstellung des Universaldienstes dienen. Seine Mitwirkungs- und Anhörungsrechte nimmt das Bund-Länder-Gremium insbesondere bei Frequenzvergabeverfahren der Bundesnetzagentur, im Bereich des Postwesens, auf dem Gebiet der Energieregulierung und des Ausbaus länderübergreifender Energienetze wahr. Auch berät er die Bundesnetzagentur im Zusammenhang von Regulierungsentscheidungen im Bereich der Telekommunikation – so wie beim Zugang zur „letzten Meile“ und dem Einsatz von Vectoring.

Quelle: www.bundesnetzagentur.de

Foto „head“: www.pixabay.com

 

Pressemitteilung veröffentlicht am 11.04.2016 in Dies + Das, News (In- und Ausland).
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