Rechtsform: Die Schweizerische Post ist bereit für die Umwandlung zur AG

DiePost

Der Bundesrat hat heute die Beschlüsse zur Umwandlung der Schweizerischen Post und von PostFinance per 26. Juni 2013 in Aktiengesellschaften getroffen. Die neuen Rechtsformen sind eine Folge der geänderten Postgesetzgebung, die 2010 vom Parlament verabschiedet wurde. Dank der Umwandlung erhält die Post moderne Strukturen zur Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben. Die Schweizerische Post AG verbleibt im vollständigen Besitz des Bundes, die PostFinance AG ihrerseits im vollständigen Besitz der Schweizerischen Post AG.

Der Bundesrat hat mit dem heutigen Entscheid endgültig grünes Licht gegeben für die Umwandlung der Schweizerischen Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und die Ausgliederung von PostFinance in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eröffnungsbilanz der Schweizerischen Post AG beschlossen. Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss wird eine wichtige Bedingung erfüllt, damit die künftige PostFinance AG die Bankbewilligung erhält und der Aufsicht der FINMA unterstellt werdenkann. Der Zeitpunkt der Umwandlung wurde bereits durch einen früheren Bundesratsbeschluss  auf den 26. Juni 2013 festgelegt. Der Akt der Umwandlung und der Ausgliederung wird am 26. Juni 2013 mit den entsprechenden Handelsregistereinträgen formell vollzogen werden.

Post begrüsst den Beschluss

Die Post begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates. Dank dieser wichtigen Weichenstellung erhält die Post moderne Strukturen zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben. Andererseits bekommt die Post als AG neue Pflichten wie die Steuerpflicht gegenüber Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Personal der Post wird nach der Umwandlung privatrechtlich angestellt sein. Für die Postmitarbeitenden ändert sich dadurch nichts: Sämtliche bestehenden Arbeitsverhältnisse werden unverändert weitergeführt. Die neue Postgesetzgebung verpflichtet die Post jedoch dazu, mit den Gewerkschaften einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu verhandeln. Die Verhandlungen werden Mitte August 2013 beginnen. Ein neuer GAV sollte 2015 vorliegen. Die Post ist vorbereitet Die neue Organisationsform der Post ist eine Folge der neuen Postgesetzgebung, die Ende 2010 vom Parlament beschlossen wurde. Seither hat die Post zusammen mit dem Eigner die notwendigen Vorbereitungen getroffen, damit der Bundesrat den heutigen Beschluss fällen konnte. Insbesondere hat die Post über ihre künftige juristische Struktur entschieden:

Ab dem 26. Juni 2013 werden unter dem Dach der Schweizerischen Post AG die drei Konzerngesellschaften Post CH AG, PostFinance AG und PostAuto Schweiz AG geführt werden. Dazu müssen alle rechtlichen Einheiten der Post mit genügend Kapital ausgestattet werden. Insbesondere die PostFinance AG gilt es mit genügend Eigenkapital auszustatten. Dazu wurden die flüssigen Mittel des Konzerns weiter geäufnet. Gleichzeitig wurden auf dem Kapitalmarkt langfristige Gelder im Umfang von 1,3 Milliarden Franken von institutionellen Anlegern und Unternehmen aufgenommen. Somit verfügt der Konzern insgesamt über genügend eigene Mittel für die Kapitalausstattung der neuen Rechtseinheiten.

Bund bleibt Eigentümer der Post

Eigentümer der Schweizerischen Post AG bleibt zu 100 Prozent der Bund – nach der Umwandlung neu in der Rolle als Aktionär. Die PostFinance AG bleibt wiederum im vollständigen Besitz der Schweizerischen Post AG.

Quelle: www.post.ch

Pressemitteilung veröffentlicht am 07.06.2013 in Briefdienste, News (In- und Ausland), Paketdienste / Expressdienste.
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