Unabhängiges Rechtsgutachten bescheinigt dem ECM-System windream die optimale Erfüllung rechtlicher Anforderungen auf höchstem Niveau

Die Bochumer windream GmbH hat ihr ECM-System windream erneut von einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei, die auf die Prüfung und rechtsrelevante Bewertung von IT-Systemen spezialisiert ist, im Hinblick auf Revisionssicherheit und Rechtskonformität überprüfen lassen. Die Überprüfung und das in diesem Kontext von der Kanzlei erstellte Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass windream die rechtlichen Anforderungen sowohl für Deutschland als auch für Österreich und für die Schweiz optimal und auf höchstem Niveau erfüllt.

Bereits 2006 hatte die windream GmbH ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Rechtskonformität der damaligen windream-Version 4 von anerkannter Stelle bestätigen zu lassen. Schon damals kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass windream die rechtlichen Anforderungen an ein ECM-System „in vollem Umfang“ erfüllt. Die Aussagen des neuen Rechtsgutachtens beziehen nun nicht nur die rechtlich relevanten Archivierungsfunktionen der aktuellen windream-Version 5.0 mit ein, sondern haben weiterhin auch Geltung für Österreich und für die Schweiz.

Ergebnisse der rechtlichen Bewertung

In der Zusammenfassung der Prüfresultate kommt das aktuelle Rechtsgutachten unter anderem zu dem Ergebnis, dass sich mit windream „rechtswirksame elektronische Erklärungen und Dokumente nach den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Grundsätzen“ ordnungsmäßig archivieren lassen. Dadurch sei auch die Beweisqualität der archivierten Dokumente gesichert.

Das Gutachten stellt ferner fest, dass durch die kryptografischen Sicherheitsmaßnahmen des windream Archivs eine ordnungsmäßige Archivierung sogar auf änderbaren Medien – zum Beispiel auf normalen Festplatten, RAID, NAS und SAN – durchgeführt werden kann. Explizit verweist das Rechtsgutachten auf die Tatsache, dass die neuen Funktionen der aktuellen windream-Version 5.0 unter Beibehaltung der Rechtssicherheit in das ECM-Gesamtsystem integriert worden seien. Damit erfülle windream „die rechtlichen Anforderungen der deutschen, der österreichischen und der schweizerischen Gesetzgebung optimal und auf höchstem Niveau.“

Strenge Prüfkriterien

Das Gutachten basiert auf einem detaillierten Test der aktuellen windream-Version 5.0 und dem integrierten windream Hochleistungsarchiv, Version 6.0. Die Prüfung erfolgte im Mai 2011 nach einem vom Gutachter detailliert festgelegten Kriterienkatalog. Diese Kriterien legten unter anderem eine exakte Einhaltung derjenigen Anforderungen fest, die im HGB, im BGB, in der Abgabenordnung sowie in den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung (GoB) und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) dokumentiert sind. Darüber hinaus wurden dem Verfahren auch die Richtlinien des Sarbanes Oxley Acts (SOX) und die Basel II-Anforderungen als internationale Prüfkriterien zugrunde gelegt. Das Gutachten bezieht insbesondere auch die Rechtslage in Österreich und in der Schweiz mit in die Bewertung ein.

Investitionssicherheit für Unternehmen

Durch das unabhängige Gutachten erhalten sowohl anwendende Unternehmen, die bereits mit windream arbeiten, als auch Interessenten, die die Investition in ein elektronisches ECM-System erwägen, eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit, da windream die rechtlichen Anforderungen vollständig erfüllt. Das Rechtsgutachten wird Kunden und Interessenten durch die windream GmbH auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Quelle: http://www.windream.com

Pressemitteilung veröffentlicht am 20.06.2011 in News (In- und Ausland), Sonstige Produkte / Services / Dienstleistungen.
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