Deutsche Post DHL: Neuer EU-Beihilfetatbestand unbegründet Heutiger Beschluss der EU-Kommission greift alte Vorwürfe wieder auf

Die Deutsche Post DHL hält die heute von der Europäischen Kommission verkündete Erweiterung des seit 2007 laufenden Beihilfeverfahrens für unbegründet. Der Konzern wird die Vorwürfe prüfen und wie bisher auch im laufenden Verfahren dazu Stellung nehmen.

Die Kommission hatte heute mitgeteilt, dass sie ein seit Jahren bereits laufendes Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland um einen zusätzlichen Sachverhalt erweitert. In dem Verfahren prüft die Kommission, ob die Deutsche Post AG bzw. ihre Vorgängerin, die Deutsche Bundespost, für den postalischen Universaldienst durch staatliche Mittel in den Jahren 1989 bis 2007 überkompensiert wurde. Dabei untersucht sie auch die Regelungen zu den Beamtenpensionen und hat diesen Punkt ihrer Untersuchung jetzt noch einmal konkretisiert und ausgeweitet.

Die EU-Kommission hatte bereits in der Vergangenheit auch die Frage der Beamtenpensionen eingehend geprüft. In einer 2002 veröffentlichten Beihilfeentscheidung hatte die Kommission dazu keine rechtswidrige Beihilfe feststellen können. Der zugrunde liegende Sachverhalt hat sich in den vergangenen Jahren nicht geändert.

Quelle: www.dp-dhl.de

Pressemitteilung veröffentlicht am 11.05.2011 in Briefdienste, News (In- und Ausland), Paketdienste / Expressdienste.
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