Deutsche Post DHL mit erfolgreichem Engagement im weltweiten Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die von der Deutschen Post DHL formulierte „Deutsche Post DHL Privacy Policy“ gebilligt. Damit darf die Deutsche Post DHL personenbezogene Daten nach Maßgabe ihrer Privacy Policy ins Ausland übermitteln, ohne dafür im Einzelfall eine Genehmigung einzuholen. Die Deutsche Post DHL ist damit das erste deutsche Unternehmen, des-sen verbindliche unternehmensweite Datenschutzregelung (Binding Corporate Rules) nach einem umfassenden Konsultationsverfahren zwischen den Datenschutzbehör-den der Europäischen Union anerkannt wurde.

Das Genehmigungsschreiben hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gestern Walter Scheurle, Mitglied des Vorstands der Deutschen Post DHL, in Berlin überreicht.

Deutsche Post DHL ist ein global agierender Konzern mit rund 500.000 Beschäftigten in 220 Ländern und Territorien. Dazu gehört auch ein grenzüberschreitender Aus-tausch von Kunden- und Beschäftigtendaten. Bei einer Übermittlung personenbezo-gener Daten an Stellen außerhalb der Europäischen Union und außerhalb der Ver-tragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verlangt das Bundesdatenschutzgesetz jedoch den Nachweis eines angemessenen Datenschutz-niveaus. Gemäß § 4 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes kann die zuständige Aufsichtsbehörde die Datenübermittlung auf Basis verbindlicher Unternehmensrege-lungen genehmigen. Die Deutsche Post DHL hat die hierfür notwendigen Garantien hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten und der damit verbundenen Rechte Betroffener in ihrer Privacy Policy festgelegt und die Durchsetzungsmöglich-keiten nachgewiesen.

Quelle: www.dp-dhl.de

Pressemitteilung veröffentlicht am 03.02.2011 in News (In- und Ausland), Unternehmensneuigkeiten.
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